Rechtsprechung
LG Koblenz, 30.10.2003 - 14 S 153/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; BGB § 828 Abs. 2 S. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines neun Jahre alten Kindes mit einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Haftungsprivileg für Kinder bei parkenden Autos
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsbeschränkung des minderjährigen Radfahrers bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs; Haftungsbeschränkung des § 828 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei stehenden Fahrzeugen; Haftungsbeschränkung bei Beschädigung von Fahrzeugen im fließenden Verkehr durch ...
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 BGB
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Neunjähriger Radfahrer rammt geparktes Auto - Ist ein Kind dieses Alters für Schäden verantwortlich oder nicht?
Verfahrensgang
- AG Westerburg, 11.04.2003 - 21 C 78/03
- LG Koblenz, 30.10.2003 - 14 S 153/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 858
- NJW 2005, 624 (Ls.)
- NZV 2004, 362
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03
Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs
Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. neben dem Berufungsurteil auch LG Koblenz NJW 2004, 858 und AG Sinzheim NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Im Hinblick darauf würde bei einer einschränkenden Auslegung oder bei einer im Schrifttum und in der bisher veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. LG Trier, r+s 2004, 172; LG Koblenz, NJW 2004, 858; AG Sinzheim, NJW 2004, 453) in Bezug auf parkende Fahrzeuge befürworteten teleologischen Reduktion der Vorschrift jedenfalls keine einschränkende Anwendung vorliegen, die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn verliehe oder den normativen Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmte und deshalb nicht zulässig wäre (vgl. BVerfG NJW 1997, 2230). - AG Aachen, 21.10.2004 - 13 C 166/04 Der Minderjährige soll nur vor den besonderen Gefahren des fließenden Verkehres geschützt werden (vgl. zum ganzen m. w. N. LG Koblenz NJW 2004 Seite 858, AG Sinsheim NJW 2004 Seite 453 und LG Trier R + S 2004 Seite 172).